Schulung und Sensibilisierung

Anforderung EU-DSGVO


In der EU-DSGVO wird an keiner Stelle explizit Schulungen gefordert. Jedoch gehört zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten die Überwachung „der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter“ (siehe Artikel 39 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO). Somit wird davon ausgegangen, dass Schulungen durchgeführt werden. Zusätzlich ist der Verantwortliche für die Einhaltung des Artikels 5 Abs. 1 EU-DSGVO verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können („Rechenschaftspflicht„). Schulungsnachweise können als kleinen Teil des Nachweises der Einhaltung herangezogen werden.

Anforderung EU-DSGVO


In der EU-DSGVO wird an keiner Stelle explizit Schulungen gefordert. Jedoch gehört zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten die Überwachung „der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter“ (siehe Artikel 39 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO). Somit wird davon ausgegangen, dass Schulungen durchgeführt werden. Zusätzlich ist der Verantwortliche für die Einhaltung des Artikels 5 Abs. 1 EU-DSGVO verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können („Rechenschaftspflicht„). Schulungsnachweise können als kleinen Teil des Nachweises der Einhaltung herangezogen werden.

Neben der Erforderlichkeit zur Durchführung von Schulungen im Datenschutz und der technischen Sicherheit sollte das Unternehmen stets immer an den größten Risikofaktor für die Daten- und Informationssicherheit denken:

Der Mensch!

Wie schnell hat ihr Mitarbeiter unbedacht eine E-Mail mit Anhang geöffnet oder auf einen Link geklickt und schon ist das Malheur passiert. Ein Virus hat sich in ihr System eingeschlichen. Dies kann bis hin existenzielle Auswirkungen für Ihr Unternehmen haben.

Aus diesem Grund sind Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen von enormer Wichtigkeit.

Wir können Ihnen mit Hilfe von Präsenzschulungen helfen, dieses Risiko „Mensch“ zu minimieren.

Vor der Durchführung meiner Schulungen stimmen wir uns stets vorab eng mit Ihnen über den Inhalt ab, um neben dem Allgemeinen auch auf die bereits bei Ihnen implementierten Maßnahmen eingehen zu können. Als Mehrwert für ihre Beschäftigten beziehen wir uns nicht nur auf das Unternehmen, sondern der Beschäftigte kann einige Themen auch für sein Privatleben nutzen.

Wieso Präsenzschulung? Aus unserer Erfahrungen her, ist eine Präsenzschulung für den Beschäftigten stets hilfreich, da sie sich mit dem Thema beschäftigen und auch offen Fragen stellen können. Das bringt mehr Verständnis und somit mehr Sicherheit für Ihr Unternehmen.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!