Basischeck (Interner Check)
Anforderung EU-DSGVO
Artikel 24 EU-DSGVO (Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen) i.V.m. Artikel 32 EU-DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) fordert, dass der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzt. Dabei hat er die Art, den Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schwere der Risiken zu berücksichtigen.
Diese Maßnahmen müssen nach Erfordernis überprüft und aktualisiert werden.
Anforderung EU-DSGVO
Artikel 24 EU-DSGVO (Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen) i.V.m. Artikel 32 EU-DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) fordert, dass der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzt. Dabei hat er die Art, den Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schwere der Risiken zu berücksichtigen.
Diese Maßnahmen müssen nach Erfordernis überprüft und aktualisiert werden.
Sie möchten wissen, wie es um den Datenschutz im gesamten Unternehmen oder in einzelne Bereiche des Unternehmens steht.
Durch unsere unabhängige Überprüfung vor Ort wird zunächst der IST-Zustand erhoben und analysiert, um anschließend Ihnen angemessene Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Datenschutz-Niveaus aufzuzeigen.
Sie erhalten einen aussagekräftigen Bericht , damit Sie im Nachgang die einzelnen empfohlenen Maßnahmen bewerten und ggf. im Unternehmen umsetzen können. Selbstverständlich können wir Sie auch bei der Umsetzung mit einer Hand-On-Mentalität unterstützen.