Audit von Auftragsverarbeiter

Anforderung EU-DSGVO


Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen, so hat der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Einklang der EU-DSGVO zu treffen.
Grundlage ist ein Vertrag (siehe Artikel 28 ff. EU-DSGVO). Nach Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe h EU-DSGVO hat der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung seiner Pflichten zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen / Inspektionen vom Verantwortlichen oder von diesem beauftragten Prüfer zu ermöglichen.

Anforderung EU-DSGVO


Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen, so hat der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Einklang der EU-DSGVO zu treffen.
Grundlage ist ein Vertrag (siehe Artikel 28 ff. EU-DSGVO). Nach Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe h EU-DSGVO hat der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung seiner Pflichten zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen / Inspektionen vom Verantwortlichen oder von diesem beauftragten Prüfer zu ermöglichen.

Als qualifizierter Datenschutzauditor und unserer langjährigen Expertise verfügen wir über die notwendigen Kenntnisse, um eine qualitativ hochwertige Überprüfung durchzuführen. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art der Fremdverarbeitung es sich handelt;
z.B. Rechenzentrum, Entsorger, Lettershop, Softwareunternehmen, bei denen im Rahmen einer Wartung ein Zugriff auf personenbezogenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann.

Es ist möglich, dass wir Sie bei einer Prüfung begleiten, oder wir diese Prüfung selbstständig in Ihrem Auftrag durchführen. Als Ergebnis erhalten Sie einen aussagekräftigen Prüfbericht.

Hinweis: Wir empfehlen jedem Verantwortlichen, sich stets vor Ort des Auftragverarbeiters von den getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.

 

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!